Inhalt:

Das bereits vom Parlament beschlossene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wird am 1. Juli 2018 in Kraft treten und das Sachwalterrecht umfassend modernisieren.
Das neue Erwachsenenschutzrecht stellt die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt. Erklärtes Ziel ist es, die Selbstständigkeit jeder Person solange wie möglich aufrechtzuerhalten und anzuerkennen und sie in ihren Angelegenheiten lediglich zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden.
Die Kurzbroschüre zum neuen Erwachsenenschutzrecht finden Sie hier zum Download. (heh)