Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos

Bundesbehindertenanwalt zieht Bilanz


Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger

AMS sondert systematisch Menschen mit Behinderung aus.

Bei einem Pressegespräch am 27.3.2013 zog Bundesbehindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger Bilanz über das vergangene Jahr 2012.

Kaum überraschend kommt Buchinger zu dem Schluss, dass sich die Inhalte der Anfragen kaum verändert haben. Spürbare Verbesserungen sind also nicht in Sicht. Es gehe nach wie vor um Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in leider nahezu allen Bereichen wie Bildung, Arbeit, Geldtransferleistungen und Barrierefreiheit.

Erfolge gibt es dennoch zu feiern, z.B.  im Bereich des Versicherungsrechts. Bisher konnte Menschen mit Behinderungen der Abschluss von Versicherungsverträgen gänzlich verwehrt werden, oder sie erhielten Verträge nur zu deutlich schlechteren Bedingungen. Die neue Novelle, seit 1.1.2013 gültig,  soll diesen Missstand endlich abstellen.

Anregungen der Behindertenanwaltschaft zur Beseitigung von Ungleichheiten in einzelnen Berufsfeldern wurden außerdem von Bundesministerien übernommen und geändert, wie z.B. in den Bereichen Berufsausübung für behinderte Menschen (blinde RichterInnen und selbständige ApothekerInnen)

Offene Baustellen sind nach wie vor der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention und das AMS (Arbeitsmarkservice). Viele Punkte im NAP (Nationalen Aktionsplan) seien in der Endfassung abgeschwächt worden, die Beteiligung der Länder fehle, außerdem gebe es keine Finanzierung der Maßnahmen.

Das AMS (Arbeitsmarktservice) hingegen vertrete nach wie vor die Haltung, nicht für behinderte Menschen zuständig zu sein, außer sie sind bis zu 50% arbeitsfähig. Nach Auffassung der Behindertenanwaltschaft ist diese Auslegung durch kein Gesetz begründbar und auch rechtlich nicht zulässig, da es im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz eindeutig anders formuliert sei.

Daher ortet Behindertenanwalt Buchinger hier eine massive Diskriminierung. Das AMS darf nicht als systematisch Menschen aussondernde Institution agieren, sondern muss für alle Menschen unabhängig vom Grad ihrer Behinderung ihre Vermittlungstätigkeit anbieten. In Einzelfällen würde das AMS sich oft durchaus sehr engagieren, meinte Buchinger, aber in Zukunft werde es darum gehen, dass „nicht nur Einzelfälle gelöst, sondern die Probleme von der Struktur her beseitigt werden“, erklärte Buchinger der anwesenden Presse. Die Behindertenanwaltschaft möchte sich weiterhin verstärkt dafür einsetzen. (hie)

 

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

Mittendrin.Sein.Können.

MUV

Ein Projekt des Vereins BALANCE