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Fragen und Antworten zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017


Münzegeld und ein fünf Euro Schein

Was ändert sich ab 2017?

Ab dem Jahr 2018 müssen Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Spendenorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns exakt so nennen, wie er auf Ihrem Meldezettel geschrieben ist! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namensverkürzungen (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Alles Weitere wird von BALANCE erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Einmeldung zukommen lassen?

Bitte schicken Sie Ihre Daten dazu an Frau Mag. Helga Hiebl, Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Die Verpflichtung zur automatisierten Einmeldung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und überträgt die Kontrollaufgabe an die Organisationen.

Warum braucht BALANCE mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.(heh)

 

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

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