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Am 3. Juli 2013 wurde im Nationalrat das GBReg (Gesundheitsberuferegister)-Gesetz beschlossen. Das Register gilt sowohl für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als auch der gehobenen medizinisch-technischen Dienste.
Von diesem nicht ärztlichen Gesundheitsberuferegister sind rund 90.000 Personen erfasst. Mit dem Aufbau und der Führung des Registers wird die Bundesarbeitskammer beauftragt. Das Gesetz tritt in zwei Etappen (mit 1. Jänner 2014 bzw. 1. Juni 2015) in Kraft. (heh)
Link zum Gesetz
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/index.shtml