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IVS-Blog: Trostloser Populismus zum Jahresausklang


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Die Debatte der letzten Monate rund um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung markiert – wieder einmal – einen Tiefpunkt in der politischen Kultur dieses Landes. Die ÖVP glaubt offensichtlich immer noch daran, die FPÖ rechts überholen zu können, obwohl seit mittlerweile über 20 Jahre das Gegenteil von Wahl zu Wahl bewiesen wurde.

Dass dabei Menschen in absolute Armut gezwungen werden, spielt für die handelnden Akteure ebenso wenig eine Rolle, wie die Tatsache, dass es sachlich keine Rechtfertigung für die Reduktion der Mindestsicherung gibt. Im Gegenteil: die Senkung der Mindestsicherung wird Kosten in anderen Bereichen (etwa in der Wohnungslosenhilfe) verursachen und keineswegs zur Senkung der Sozialausgaben führen.

Die Senkung der Mindestsicherung beschränkt sich natürlich auch nicht auf „MigrantInnen" oder Flüchtlinge. Sie trifft genauso ÖsterreicherInnen, vor allem AlleinerzieherInnen, Familien mit mehr Kindern und nicht zuletzt Menschen mit Behinderungen (siehe dazu auch die ausführlichen Fallbeispiele auf der Homepage der Armutskonferenz.
Außerdem wird sich der Druck auf jene Bundesländer erhöhen, die bislang auf eine österreichweite Lösung gehofft haben und noch keine Verschärfungen beschlossen haben. Die ÖVP hat dabei vor allem Wien im Visier, das offensichtlich ein Hort von in-der-sozialen-Hängematte-liegenden leistungsverweigernden NichtstuerInnen ist. Die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely hat schon laut darüber nachgedacht, dass es in Zukunft eine Mindestanwesenheitsdauer für den Bezug der Mindestsicherung geben könnte. Das ist keine gute Nachricht, nicht zuletzt für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen, die aus ländlichen Regionen nach Wien ziehen, weil sie hier anonymer leben können und teilweise auch bessere Leistungsangebote vorfinden.

In einer anderen Sache hätte sich die ÖVP allerdings zu Recht positiv profilieren können. Im ÖVP-geführten Justizministerium wurde ein durchaus ambitioniertes Erwachsenenschutzgesetz erarbeitet, das tatsächlich wegweisend wäre und den Titel „best practice" verdienen würde. Allein – der Finanzminister hat den Justizminister wegen lächerlicher 13 Millionen Euro vor der spottenden Presse an die Wand fahren lassen und das Gesetz damit ernsthaft in Frage gestellt. Und das im Zuge eines Budgets, das für die Aufrüstung von Polizei und Militär mehrere Hundert Millionen Euro vorsieht.
Sollte das neue Erwachsenenschutzgesetz tatsächlich nicht kommen wäre das einmal mehr der Beweis dafür, dass sich die politisch Verantwortlichen in diesem Land keinen Deut um die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihre Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention scheren.

Robert Mittermair
Sprecher IVS Wien

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