„Diese Reform ist ein Meilenstein im Bereich des Erwachsenenschutzes und stellt die Menschlichkeit in den Mittelpunkt. Mit dem heute verabschiedeten Entwurf stärken wir die Autonomie und Selbstbestimmung des Einzelnen und ermöglichen betroffenen Personen, künftig ein Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu führen“, freut sich Bundesminister Brandstetter.
Das Sachwalterrecht wurde in Erwachsenenschutzgesetz umbenannt und löst das bisherige bereits 30 Jahre alte System der Sachwalterschaft ab. Inhaltlich enthält es viele Verbesserungen und es wurde an die heutigen Anforderungen angepasst. Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist nun in vier Bereiche der Vertretung unterteilt: die gerichtliche, die gesetzliche und die gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht.
Durch diese Unterteilungen werden verschiedene Möglichkeiten der Vertretung einer volljährigen Person mit Unterstützungsbedarf geschaffen und somit mehr Selbstbestimmung möglich. Künftig soll damit individuell auf die jeweilige Situation und die Bedürfnisse der betroffenen Person eingegangen werden können.
„Diese Reform zielt darauf ab, Sachwalterschaften künftig möglichst zu vermeiden. Wir wollen ein Bewusstsein schaffen, dass die Sachwalterschaft nur ‚ultima ratio’ sein kann und sich alle Beteiligten individuell mit der betroffenen Person auseinandersetzen müssen“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Aufwertung der Erwachsenenschutzvereine und verpflichtendes Clearing
Das Reformkonzept sieht unter anderem vor, dass Sachwalter- bzw. Erwachsenenschutzvereine, wie sie künftig heißen, zur Drehscheibe der Rechtsfürsorge werden. Ihre Beratungsfunktionen und Kompetenzen sollen ausgeweitet werden: Künftig können auch bei ihnen Vorsorgevollmachten errichtet oder ErwachsenenvertreterInnen gewählt werden.
Durch ein gesetzlich verankertes Clearing werden Alternativen zur Sachwalterschaft abgeklärt und erst nach Erwägung aller anderen Möglichkeiten wird eine gerichtliche Erwachsenenvertretung ins Auge gefasst. Die sehr guten Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, das von März 2014 bis Dezember 2015 an 18 Gerichtsstandorten durchgeführt wurde, waren dafür die Grundlage.
Mitwirkung und Beteiligung von Betroffenen
Das neue Gesetz ist unter Einbindung einer breiten ExpertInennschaft wie Mitgliedern der Anwaltschaft, Behinderteneinrichtungen, SeniorenvertreterInnen, HeimvertreterInnen, Sachwaltervereinen sowie der Volksanwaltschaft in Arbeitsgruppen erarbeitet worden. Besonderen Wert wurde dabei auf die Beteiligung der Betroffenen selbst gelegt.
„Mit dieser Form der Beteiligung haben wir eine Benchmark gesetzt, die auch in künftigen Reformprozessen insbesondere in sozialen Bereichen beispielgebend sein wird“, so der Justizminister.
Kritik an fehlender Ausfinanzierung
Heftige Kritik an der mangelhaften Ausfinanzierung hagelte es allerdings bereits kurz nach Beschluß. Die Richtervereinigung und VertreterInnen der GRÜNEN kritisierten die mangelnde Finanzierung und sehen die Umsetzung gefährdet. Laut SprecherInnen der Vereinigung dürfte es dabei um jährlich rund 15 Millionen Euro Kosten gehen. Sie fallen zum Teil einfach dadurch an, weil die Überwachung der für die Betroffenen ergriffenen Maßnahmen komplexer wird. Ein maßgeschneidertes Modell für die Vertretung von Menschen mit Unterstützungsbedarf soll in Zukunft dazu führen, dass nicht mehr sofort eine Sachwalterschaft verhängt wird. Es gibt verschiedene Formen der Vertretung, die eben an die jeweilige Situation des Einzelnen angepasst werden. Außerdem seien alle diese Verfahren auf jeweils drei Jahre Dauer begrenzt und müssten dann evaluiert werden.
Laut einem Sprecher der Vereinigung dürfte es um jährlich rund 15 Millionen Euro Kosten gehen. Sie fallen zum Teil einfach dadurch an, weil die Überwachung der für die Betroffenen ergriffenen Maßnahmen komplexer wird. Ein maßgeschneidertes Modell für die Vertretung beeinträchtigter Menschen soll in Zukunft dazu führen, dass nicht mehr sofort eine Sachwalterschaft verhängt wird. Es gibt verschiedene Formen der Vertretung, die eben an die jeweilige Situation des Einzelnen angepasst werden. Außerdem seien alle diese Verfahren auf jeweils drei Jahre Dauer begrenzt und müssten dann evaluiert werden. - derstandard.at/2000051123431/Kritik-an-mangelnder-Finanzierung-fuer-Erwachsenenschutzgesetz
Laut einem Sprecher der Vereinigung dürfte es um jährlich rund 15 Millionen Euro Kosten gehen. Sie fallen zum Teil einfach dadurch an, weil die Überwachung der für die Betroffenen ergriffenen Maßnahmen komplexer wird. Ein maßgeschneidertes Modell für die Vertretung beeinträchtigter Menschen soll in Zukunft dazu führen, dass nicht mehr sofort eine Sachwalterschaft verhängt wird. Es gibt verschiedene Formen der Vertretung, die eben an die jeweilige Situation des Einzelnen angepasst werden. Außerdem seien alle diese Verfahren auf jeweils drei Jahre Dauer begrenzt und müssten dann evaluiert werden. - derstandard.at/2000051123431/Kritik-an-mangelnder-Finanzierung-fuer-Erwachsenenschutzgesetz
Justizminister Brandstetter hingegen sieht lediglich Anfangskosten von rund zehn Millionen Euro. Ein Inkrafttreten mit 1. Juli 2018 lasse sich bewerkstelligen, betont er. Im Erstentwurf für das Gesetz seien allerdings zusätzliche 17 Millionen Euro jährlich vorgesehen gewesen. Nun sollten es nur noch 9,5 Millionen Euro sein. Zusätzlich hätte der Finanzminister außrdem durchgesetzt, dass dieser Betrag bis 2022 auf null Euro schrumpfen sollte. Das durchaus begrüßenswerte neue Gesetz könnte also letztlich am Finanziellen scheitern, befürchten die KritikerInnen. (heh/bizeps/APA)