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Wien (OTS) - In einer Stellungnahme kritisieren die großen Dienstleistungsorganisationen der Behindertenarbeit (Diakonie, Caritas, Lebenshilfe, Volkshilfe, Habit, Jugend am Werk, Sozialwirtschaft Österreich) die heute im Ministerrat beschlossen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)-Novelle als nicht praxistauglich und zu wenig weit gehend.
Einerseits zeigen sich die VertreterInnen der Dienstleistungsorganisationen erfreut über die Änderungen im Bereich des Ärztegesetzes für den Behindertenbereich, denn damit können Ärzte nun manche Tätigkeiten an qualifizierte Behindertenfachkräfte delegieren, was eine erhebliche Erleichterung für Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung benötigen, bedeutet. Andererseits spiegelt sich diese Delegationsmöglichkeit bei Pflegehandlungen im GuKG nicht wieder:
"Damit wird letztlich nicht ausreichend auf die Anforderungen in der Behindertenarbeit eingegangen, um gute Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderung gewährleisten zu können. Wenn es hier nicht doch noch zu einer Änderung kommt, wird die Verabreichung von Sondennahrung erlaubt sein, nicht aber die Übernahme der Körperpflege. Hierbei geht es nicht um allfällige Befindlichkeiten von Behindertenorganisationen, sondern es geht um pflegerische und medizinische Rahmenbedingungen, damit Menschen auch mit schweren Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben können.Derzeit ist seitens des Gesundheitsministeriums für die Übernahme der im UBV(Unterstützung in der Basisversorgung)-Modul genannten pflegerischen Tätigkeiten eine unklare, praxisferne und daher ungeeignete Regelung festgelegt,"
kritisieren die sozialen Dienstleister.
Kommt es zu keiner praxistauglichen Änderung, können viele Menschen mit Behinderungen nicht mehr in kleinen Wohngemeinschaften leben und sehr viele MitarbeiterInnen wären von Kündigung bedroht, da sie nicht mehr pflegerisch tätig sein dürfen!
„Um Menschen mit mehrfacher Behinderung (insbesondere auch kognitiver, psychischer oder Lernbehinderung) im Alltag ganzheitlich und professionell begleiten zu können, ist behinderten(päd)agogische Kompetenz in den multiprofessionellen Teams der Behinderteneinrichtungen unverzichtbar. Wird hier in Zukunft keine klare gesetzliche Basis geschaffen, so ist Behindertenarbeit im Sinne von Inklusion, Teilhabe und Normalität, zu der sich Österreich im Rahmen der UN-Behindertenrechtekonvention verpflichtet hat, schlicht und einfach nicht möglich!“ betonen die Organisationen der Behindertenarbeit.
Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung sind laut den Behindertenorganisationen pflegerische und medizinische Tätigkeiten eben nur ein Teil des Alltagslebens. Sie sind ein Begleitprozess, nicht der Kernprozess wie in der Akutpflege. Der Schwerpunkt liegt in der gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion und Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen.
Um diese rechtlich problematische Situation zu beheben, fordern die Behindertenorganisationen entsprechende Änderungen im GuKG, ähnlich wie im Ärztegesetz, um neben der Übertragung medizinischer Tätigkeiten auch pflegerische Tätigkeiten im Alltag gewährleisten zu können.
Dazu die VertreterInnen der Behindertenarbeit enttäuscht:
"Wir haben mehrfach und in aller Deutlichkeit aber offensichtlich vergeblich unsere Anliegen vorgebracht und fordern dringend noch letzte Änderungen in der vorliegenden Novelle. Eine Verlängerung der derzeit problematischen Situation können wir nicht akzeptieren." (apa/ots/heh)
"Wir haben mehrfach und in aller Deutlichkeit aber offensichtlich vergeblich unsere Anliegen vorgebracht und fordern dringend noch letzte Änderungen in der vorliegenden Novelle. Eine Verlängerung der derzeit problematischen Situation können wir nicht akzeptieren." (apa/ots/heh)