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Neues Versicherungsrecht beseitigt Diskriminierung


Österreichisches Parlament Vorderseite

Menschen mit Behinderungen sollen gleichwertige Chancen zur Erlangung von Privatversicherungsverträgen bekommen.

Menschen mit Behinderungen haben bisher beim Abschluss von privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, aber auch beim Abschluss von Reiseversicherungen grobe Benachteiligungen erfahren müssen. Darauf haben Behindertenverbände in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Bisher konnte Menschen mit Behinderungen der Abschluss solcher Versicherungsverträgen gänzlich verwehrt werden, oder sie erhielten Verträge nur zu deutlich schlechteren Bedingungen. Die neue Novelle soll diesen Missstand endlich abstellen.

 

Künftig gilt bei Versicherungsverträgen die sogenannte "Unisex-Regel". Damit soll garantiert werden, dass die auch von der EU-Kommission beanstandete unterschiedliche Berechnung von Prämien und Leistungen aufgrund des Geschlechts, wie sie bisher übliche Praxis war, nicht mehr vorkommen. Es soll also sichergestellt werden, dass in Versicherungsverträgen Diskriminierungen zwischen Mann und Frau sowie von Menschen mit Behinderungen unterbleiben.

 

Diese Neuregelung ist im Dialog zwischen dem Justizministerium mit Behindertenvertretern, Juristen und der Versicherungswirtschaft zustande gekommen, so wie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung das vorsieht, nämlich dass Selbstvertreter bei der Erstellung von neuen Gesetzen einzubeziehen seien. Bei Verstößen gegen die Neuregelung gebe es nunmehr die Möglichkeit einer erweiterten Verbandsklage durch den Dachverband der Behindertenorganisationen (ÖAR) sowie den Bundesbehindertenanwalt und den Klagsverband. Diese Möglichkeit werde im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) geschaffen.

 

Das Bundesgesetz zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes wurde am 5. Dezember 2012 im Nationalrat beschlossen und soll bereits ab dem 21.Dezember 2012 in Kraft treten.

 

M.S.K.

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