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Sozialwirtschaft Österreich: Kollektivvertragsverhandlungen mit +1,3 % abgeschlossen


zwei Hände beim Händedruck
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die GPA-djp und die Gewerkschaft vida mit den Arbeitgebern auf eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 1,3 % geeinigt.
 
​Die Erhöhung von 1,3 % gilt für
  • die Kollektivvertragslöhne und -gehälter
  • die Ist-Löhne und Ist-Gehälter
  • die ALT-Gehaltssysteme jedoch maximal 56,10 Euro
  • alle Zulagen und Zuschläge
​Verhandlungen vereinbart
 
Im April starten die Verhandlungen mit den Arbeitgeber zum Thema Arbeitszeit, vorrangiges Ziel ist es,  die Verankerung der 35-Stunde-Woche im Kollektivvertrag zu erreichen.
Bereits im März starten die Verhandlungen mit den Arbeitgeber zu den Verwendungsgruppen. Dabei geht es darum, dass sich die erweiterten Kompetenzen, die sich durch die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) ergeben, auch abgegolten werden.
 
​Meilensteine in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht

Erstmals ist es gelungen eine Familienzeit ("Papamonat") im Kollektivvertrag als Rechtsanspruch des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Weiters gibt es einen Kündigungsschutz und die Anrechnung der Familienzeit auf alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, die sich nach der Dauer richten.
Ebenfalls erfreulich ist, dass der Sonderurlaub (3. Karenzjahr) in Zukunft ebenfalls auf alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis angerechnet wird.
Der erste Schultag in der ersten Klasse Volksschule des Kindes ist nun dienstfrei.
 
​Möglichkeit weiterhin in den Kollektivvertrag zu optieren

Es ist gelungen, dass ArbeitnehmerInnen weiterhin die Möglichkeit haben in den Kollektivvertrag zu optieren. Diese Möglichkeit gibt es jetzt befristet bis 2019.
 
​Weitere Verbesserungen im Rahmenrecht:

Bei geteilten Diensten werden die Fahrtkosten bei der Teilung der Dienste vergütet.
Die Vorbereitungszeiten nach § 22 gelten nun auch für schulische NachmittagsbetreuerInnen und für die pädagogische Schulassistenz.
Klarstellung zur SEG-Zulage.
Verbesserungen für die Leitungen in der schulischen Tagesbetreuung.
Bei der Vertretung von KollegInnen mit Leitungszulage von mehr als 5 Tagen, gebührt die Leitungszulage in Zukunft rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag.
Klarstellung, dass für TeilzeitmitarbeiterInnen bei angeordneten Fortbildungen die Zeit der Fortbildung inklusive der Wegzeit ohne Aliquotierung Arbeitszeit ist.
 
​Forderungen die die Arbeitgeber eingebracht haben, und die wir vereinbart haben:

Die Möglichkeit betriebliche Regelungen für Betriebe unter 5 Beschäftigte mit den Kollektivvertragsparteien abzuschließen.
Entfall der Zuschläge bei unberechtigten vorzeitigen Austritt und berechtigte Entlassung des Arbeitnehmers.
Sondervereinbarungen für Ferienaktionen für max. 4 Monate bei denen die KlientInnen nicht dauerhaft vom Betrieb betreut sind.
Klarstellung, dass für Zeiten in denen kein Entgeltanspruch besteht (Reha-Geld) auch keine Sonderzahlungen gebühren.
Nennung der offenen Jugendarbeit in die Verwendungsgruppen 6, 7 und 8 je nach Tätigkeit.
Leitungszulagen auch für KollegInnen in NEBA-Projekten.
 
​Neuregelung der Arbeitszeit für die volle Erziehung

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich darauf geeinigt die Arbeitszeitregelungen für die volle Erziehung neu zu regeln. Jetzt gibt es Klarheit für wen diese Regelung gilt.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft. (GPA-djp)

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

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MUV

Ein Projekt des Vereins BALANCE