Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos

Stellungnahme der IVS Wien zur geplanten Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes


Am 04. September endete die Begutachtungsfrist zur geplanten Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt zurzeit fast ausschließlich Krankenhäuser und großen Pflegeheime.

 

Damit wird wider besseres Wissen die Lebensrealität von vielen tausenden Menschen mit Behinderung in Österreich ignoriert, die in ihren eigenen Wohnungen, in der Familie oder in kleinen integrativen Wohneinheiten unterstützt, betreut und gepflegt werden.

Der seit Jahren kritisierte rechtliche Graubereich, indem sich tausende gut qualifizierte professionelle BetreuerInnen und Pflegefachkräfte bewegen müssen, wird damit prolongiert, obwohl einfach umsetzbare Lösungsvorschläge auf dem Tisch liegen.

Robert Mittermair, Sprecher der IVS Wien, zeigt sich entsetzt darüber, dass auch in dieser Novelle die seit Jahren geforderte Rechtssicherheit im Zusammenhang mit pflegerischen Leistungen für Menschen mit Behinderungen (aber auch für pflegebedürftige ältere Menschen), die in eigenen Wohnungen und kleinen integrativen Wohneinheiten leben, nicht verwirklicht wird.

„Die Entwicklung der Gesetzgebung hinkt hier der gesellschaftlichen Entwicklung um Jahrzehnte hinterher“, so Mittermair. „Es gibt eine im Bereich der Behindertenhilfe seit Jahren erprobte Praxis der Pflegeanleitung, Pflegeunterweisung und Qualitätssicherung, mit der sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderungen nach ihren individuellen Vorstellungen in kleinen Wohneinheiten leben können. Sie erhalten dabei im Bereich der Pflege die notwendige Unterstützung von jenen Betreuungspersonen, die ihnen aus anderen Bereichen des täglichen Lebens vertraut sind.

Was fehlt ist eine rechtliche Absicherung indem zum Beispiel erweiterte Delegationsrechte in die GUKG Novelle Aufnahme finden. Ein hochrangiges ExpertInnengremium hat dazu im Auftrag von Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Habit, Jugend am Werk und Sozialwirtschaft Österreich einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt und dem Ministerium übermittelt.

Auch im Bereich der Betreuung und Pflege von älteren Menschen geht die gesellschaftliche Entwicklung immer mehr in Richtung Betreuung zu Hause bzw. in kleinen integrativen Wohneinheiten. So hat die Stadt Wien in ihrem Strategiekonzept „Pflege und Betreuung in Wien 2030″ klar festgelegt, dass in Zukunft keine neuen großen Pflegeheime mehr gebaut werden, sondern die Betreuung zu Hause bzw. in solchen kleinen Wohneinheiten erfolgen soll.

In der Betreuung von Menschen mit Behinderung ist dieses Konzept in Wien seit Jahren Realität und wird laufend weiter entwickelt. Im Mittelpunkt stehen dabei die individuellen Bedürfnisse und Lebensentwürfe der betroffenen Menschen, die von ihren BetreuerInnen im Alltag umfassend und ganzheitlich unterstützt werden. Der Pflegeprozess ist dabei ein wichtiger Begleitprozess, der professionell organisiert ist und von qualifizierten Fachkräften überwacht und begleitet wird.

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zielt mit dem vorliegenden Novellenentwurf leider weiterhin auf stationäre Großeinrichtungen, so als würden alle Menschen, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, in Großeinrichtungen leben bzw. als wäre diese eine erstrebenswerte Perspektive. „Es ist höchste Zeit, das Gesetz der gelebten Realität anzupassen und vorliegenden Vorschläge dazu von Seiten des Gesetzgebers endlich aufzugreifen!“, so Robert Mittermair.

Link

www.ivs-wien.at

Link zum Gesetzesentwurf und Stellungnahmen

www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00143/

 

M.S.K.

Ein Projekt der BALANCE Leben ohne Barrieren GmbH

Mittendrin.Sein.Können.

MUV

Ein Projekt des Vereins BALANCE