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Im Ministerrat wurde am 7. Juli 2015 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Rechtssicherheit für VerkehrsteilnehmerInnen mit Behinderungen beschlossen.
Die Novelle enthält eine Regelung, dass Menschen mit Behinderungen, die mit Behindertenausweis etwa in einer Fußgängerzone parken dürfen, dort künftig auch zufahren dürfen. Verkehrsminister Alois Stöger: "Mir ist wichtig, dass sich Autofahrerinnen und Autofahrer darauf verlassen können, dass es klare und sinnvolle Regeln für alle gibt, die sich auf der Straße bewegen."
Eine weitere Neuerung betrifft ein Halte- und Parkverbot vor so genannten taktilen Leitsystemen, also Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung. Dieses wird ausdrücklich in die StVO aufgenommen. Minister Stöger: "Wir räumen damit buchstäblich Alltags-Hindernisse für Menschen mit Sehbehinderung aus dem Weg." Die Novelle tritt noch heuer in Kraft. (apa ots/red/heh)