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Verzögerung bei der Reform der Sachwalterschaft


links ein Mann rechts eine Frau zwischen ihnen ein Flipchart

Der Entwurf des Erwachsenenschutzgesetzes 2016 wurde unter vorbildlicher – auch international beachteter – Einbindung von Menschen mit Behinderungen und anderer Anspruchsgruppen erarbeitet. Es folgt den Intentionen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, besonders den Forderungen des Art. 12 über die gleiche Anerkennung vor dem Recht. Der Entwurf stärkt die Anerkennung als Rechtssubjekt, vermindert die Einschränkungen Rechts- und Handlungsfähigkeit. Im Herbst 2016 sollte die nun als Erwachsenenschutz-Gesetz umbenannte Reform über die Bühne gehen. Passiert ist leider seitdem nichts.

„Das Erwachsenenschutzgesetz sollte ein Meilenstein in der Rechtsentwicklung sein und keinesfalls verzögert werden“, zeigt sich Lebenshilfe-Generalsekretär Brandstätter besorgt über die Blockade des Erwachsenenschutzgesetzes durch das Finanzministerium. „Eigentlich sollte das Gesetz im Justizausschuss noch 2016 beschlossen werden sollen. Der dafür nötige Ministerratsbeschluss diese Woche wurde aber von Finanzminister Schelling verhindert. Wir fordern eine rasche Beschlussfassung dieses zukunftsweisenden Gesetzes, das ohnehin noch Zeit bis zur Umsetzung benötigt“, so Brandstätter weiter.

Auch die Mitglieder des Monitorin-Ausschusses zeigen sich entsetzt: „Wenn man bedenkt“, so die Vorsitzende Mag.a Christina Wurzinger, „dass die Länder beim jüngsten Finanzausgleich zusätzlich 300 Millionen Euro erhalten haben, erscheint es unverständlich, dass dieses wichtige und menschenrechtlich gebotene Vorhaben nicht finanziert werden soll.“

Die möglichst geringe Einschränkung der Selbstbestimmung und Förderung der Autonomie wird wesentlich davon abhängen, ob die Zugänglichkeit der Beratung und des Clearings durch Erwachsenenschutz-Vereine ausreichend sichergestellt werden und ob die notwendigen Unterstützungsleistungen für das Treffen von Entscheidungen und persönliche Assistenz österreichweit verfügbar und leistbar sein werden.

„Der Bund ist gefordert hier für österreichweit einheitliche Lösungen zu sorgen, insbesondere für die Einführung und Dotierung von individuellen Assistenz- und Unterstützungsleistungen und von persönlichen Budgets sowie für die Qualifikation von Fachleuten“, so Brandstätter abschließend.

Der Verein Behindertenberatungszentrum-BIZEPS fordert Finanzminister auf "zur Vernunft zu kommen"

Mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz könnten zukünftig Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfen mehr in den Mittelpunkt rücken. Die automatische Einschränkung der Geschäftsfähigkeit würde endlich der Vergangenheit angehören und die rechtliche Handlungsfähigkeit bliebe bis auf Ausnahmen grundsätzlich erhalten. Damit wurde der Kritik der UNO an der menschenrechtlich höchst bedenklichen Praxis in Österreich Rechnung getragen. Auch die Volksanwaltschaft dokumentiert jährlich, welche Missstände in diesem Bereich auftreten.

„Statt endlich für 60.000 betroffene Personen Verbesserungen zuzulassen, beschäftigt sich der Finanzminister lieber mit Steuergeschenken für Banken und Fluglinien. Wir fordern den Finanzminister auf, zur Vernunft zu kommen“, so Ladstätter, der ergänzt: „Wer sehenden Auges die Missstände in Österreich akzeptiert, macht sich einer Menschenrechtsverletzung mitschuldig.“ (ots/bizeps/red/heh)

 

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